Doorway Pages

Hintergrund

Doorway Pages werden auch Brückenseiten oder Pointer Pages genannt. Es handelt sich hierbei um HTML Seiten, die speziell für die Suchmaschinen erstellt worden sind und vor der eigentlichen Internetseite geschaltet werden.

Doorway Pages an sich sind nicht für den User gedacht, sondern für die Spider von Suchmaschinen. Der Inhalt von Doorway Pages sind meist automatisch erstellt und zielt darauf ab, dass Suchmaschinen diese künstlich erstellten Seiten durchsuchen und für relevant erachten. Dadurch soll das Ranking der Seite bei den Suchmaschinen erhöht werden.

Nachdem die Suchmaschine die Seite in Ihren Ergebnissen aufgelistet hat und der User die Doorway Page betritt, wird auf die eigentliche Seite per Link weitergeleitet. Meist ist dies ärgerlich für die User, denn der Inhalt der Seite auf die weitergeleitet wurde, stimmt in den meisten Fällen nicht mit den gesuchten Wörtern überein.

Doorway Pages an sich sind interessant, wenn man bedenkt, dass man bei den Suchmaschinen mit einem hohen Ranking weiter nach oben kommen. Dadurch entsteht dann auf der Seite des Betreibers durch die höhere Anzahl der User ein höherer Traffic.

Der große Nachteil von Doorway Pages ist, dass die Suchmaschinen mittlerweile in der Lage sind Doorway Pages zu erkennen. Dadurch, dass Doorway Pages meist nicht den gesuchten Inhalt in einem sinnvollen Kontext wiedergeben können, sinkt die Relevanz und damit das Ranking bei den Suchmaschinen. Wenn der Zweck der Doorway Page darauf aus ist nur das gesuchte Wort wiederzugeben und dann auf eine andere Seite zu verlinken, die zu dem gesuchten Wort keine Beziehung hat, streichen die Suchmaschinen diese Doorway Page im schlimmsten Fall aus ihrem Index.

Können Doorway Pages nützlich sein?

Es gibt im Internet viele Internetseiten, die darauf Wert legen, auf ihrer Seite möglichst viele Grafiken und Animationen zu zeigen. Leider sind Suchmaschinen noch nicht in der Lage die Relevanz von Grafiken und Animationen festzustellen. Suchmaschinen sind auf einen Text angewiesen, um eine Relevanz festzulegen. Hier können Doorway Pages helfen, indem ein Bild oder eine Animation mit einer solchen Seite hinterlegt wird. Auf der Doorway Page können dann Begriffe stehen, die für das Bild oder die Animation zutreffend sind. Gleichzeitig verlinkt man diese Doorway Pages mit anderen zutreffenden Seiten und der eigentlichen Seite des Internetauftrittes, auf dem die Bilder und Animationen gezeigt werden. Die Bilder und Animationen werden so für die Suchmaschinen zugänglich gemacht. Bei dem nächsten Besucht der Suchmaschine auf der Internetseite, durchsucht sie die Doorway Pages und nimmt sie in ihren Index mit auf.

Was muss bei der Erstellung von Doorway Pages berücksichtigt werden?

Damit die Suchmaschine die Doorway Page wie oben erwähnt nicht bestraft sollten folgende Sachen bei einem Aufbau einer Doorway Page beachtet werden:

Eine Doorway Page wird erstellt, als ob sie für einen User gedacht wäre. Das bedeutet, dass sie einen aussagekräftigen Text mit sinnvollem Inhalt haben muss. Gleichzeitig muss ein Link zu der Hauptseite bestehen. Auf der Doorway Page muss auch das Firmenlogo und die Adresse der Firma vorhanden sein.

Die Hauptseite sollte wiederum zur Doorway Page einen sichtbaren Link setzen. Dadurch, dass eine andere Seite auf die Doorway Page ihren Link setzt, im dem Fall die Hauptseite des Betreibers, wird die Relevanz der Doorway Page bei den Suchmaschinen erhöht.

Auf Umleitungen oder Weiterleitungen von der Doorway Page zu anderen nicht relevanten Seiten, oder auch Seiten ohne direkten Bezug, sollte vermieden werden.

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Doorway Pages

Aus juristischer Sicht ist grundsätzlich nichts gegen die Verwendung von Doorway Pages einzuwenden. Werden Doorway Pages jedoch ohne jedweden Bezug zum tatsächlich angebotenen Inhalt verwendet, verstößt es gegen die Benutzungsregeln sämtlicher Suchmaschinen und die Doorway Page kann im schlimmsten Fall vom Index der Suchmaschinen genommen werden. Dies hat zur Folge, dass die gesuchte Seite über die Suchmaschinen nicht mehr gefunden werden kann.

Wenn der Betreiber mittels einer Doorway Page Produkte, Inhalte oder Dienstleistungen anbietet, die es in der Wahrheit gar nicht gibt, handelt er laut UWG §5 irreführend. Unter UWG §3 zählt dies zu einem unlauteren Handeln. Dieses Handeln ist strafbar, doch aufgrund der nicht eindeutig geklärten Rechtslage im Internet bleibt solch ein Handeln meist unbestraft.