Couponing

Couponing 

Couponing ist ein innovatives Marketinginstrument. Es nutzt den Grundgedanken der in den 50er und 60er Jahren häufig verwendeten Rabattmarken, also die Kaufbereitschaft der Kunden mit Gewährung von Rabatten zu erhöhen. Hierzulande gewinnt diese Strategie zum Kampf um den Kunden immer mehr an Bedeutung, da die Mehrheit der Verbraucher Gutschein-Aktionen immer offener gegenüber steht. In den USA, Großbritannien und anderen Ländern etabliert sich das Couponing durchgängig seit vielen Jahren und erfreut sich großer Beliebtheit im Rausch nach Rabatten.

Gutschein-Aktivitäten, wie das Couponing, sind relativ leicht abzuwickeln und steigern kurzfristig den Umsatz eines Produktes. Sie reduzieren aber die Kundenprofitabilität, erhöhen die Preissensitivität und die Wechselbereitschaft beim Kunden, eine langfristige Bindung der Kunden ist also kaum möglich. Entscheidend für den Erfolg einer Couponing-Aktion ist eine klare Zieldefinition sowie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit.

Funktion

Beim Couponing gewährt der Verkäufer dem Kunden gegen Vorlage eines Coupons einen Rabatt, eine Zugabe oder ähnliches. Dem Händler wird der Couponwert zuzüglich einer Kostenpauschale vom Hersteller zurückerstattet. Ein so genanntes Clearinghaus erledigt die Abrechnung zwischen den verschiedenen Händlern und Herstellern. Das Clearinghaus ist eine dritte, meist unabhängige Instanz die das Coupon-Clearing vornimmt, da eine jeweils direkte Abrechnung sehr Kosten- und Zeitaufwendig und selten objektiv wäre.

Couponing ist eine Strategie, die den Herstellern hilft, den Abverkauf ihrer Produkte selbst zu steuern und anzukurbeln. Ein Beispiel für Couponing ist das Cross-Selling, bei dem auf Haarsprayverpackungen Coupons für entsprechende Haargels abgedruckt werden.

Durch die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung, seit 1. August 2001, wurde Couponing nach über 70 Jahren in Deutschland wieder prinzipiell möglich.

Seitdem regeln folgende Gesetze und Vorschriften das Couponing in Deutschland:

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Preisangabenverordnung (PangV)
  • Handelsgesetzbuch / Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (HGB/GOB)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)

Es bestehen weitere spezifische Vorschriften, die auf jeweils einzelne Branchen zugeschnitten sind, zum Beispiel das Rabattverbot bei Zeitungen, Büchern und Tabakwaren; Werbebeschränkungen bei Pharmazeutika etc.

Ziel 

Ziel von Internet-Couponing ist es, den privaten Verbraucher aus der virtuellen Welt mittels attraktiver Zusatzangebote wieder in die stationären Einzelhandelsgeschäfte, Filialbetriebe und Dienstleistungsbetriebe zu leiten.

Das Internet, welches immer mehr zum Kommunikationsmittel zwischen dem Handel und dem Kunden wird, bietet eine weitreichende Plattform für das Couponing. Es entstehen Webseiten, die Gutscheine und Coupons verschiedener Händler neben dem eigentlichen Internetauftritt anbieten. Besucherstarke Seiten werden somit für den Kunden, der von verschiedenen Rabatten profitieren kann, als auch für die vertretenen Online-Händler, die davon profitieren, dass auch ziellose Besucher auf besondere Angebote aufmerksam gemacht werden, immer interessanter. Gutscheine oder Coupons können sofort, mit Hilfe von Verlinkungen und zugehörigen Coupon-Codes, meist beim Kauf eines Artikels auf der Webseite des Händlers, eingelöst werden oder die Gutscheine oder Coupons können ausgedruckt und direkt im Handelsgeschäft eingelöst werden.

  

Quellen:

Andrea Steverding (2003): Couponing - erfolgversprechendes Marketinginstrument der Zukunft, http://www.innovations-report.de/html/berichte/studien/bericht-20336.html (18.03.2007)